Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

Teilnahme- und Nutzungsbedingungen

 

 

1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen den Kunden der elektronischen Informations- und Reservierungsplattform Twiton.com (nachfolgend: Plattform) und dem Betreiber (nachfolgend: Betreiber). Als Kunde gilt jeder, der die auf der Platform angebotenen Dienste in Anspruch nimmt.

  2. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, der Betreiber hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen dem Betreiber und den Kunden haben stets Vorrang.

  3. Der Kunde kann die Bestellübersicht sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext vom Betreiber nach dem Vertragßchluß nicht gespeichert und ist deshalb nicht zugänglich. Die Vertragßprache ist deutsch.

2 Vertragsgegenstand

Der Betreiber räumt dem Kunden gemäß den nachfolgenden Regelungen das Recht ein, die Plattform zu nutzen. Der Umfang des jeweils eingeräumten Nutzungsrechts ergibt sich aus den jeweiligen Bestellscheinen.

3 Zugang zur Plattform

  1. Für den Zugang zur Plattform erhält der Teilnehmer Zugangsdaten, bestehend aus Benutzerkennung und Paßwort, für jeden angemeldeten Teilnehmer.

  2. Der Betreiber stellt für den Betrieb der Plattform Server bereit, die gemäß dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff gesichert sind. Die Bereitstellung eines Netzzuganges für den Teilnehmer ist ebenso wenig wie die Bereitstellung von Übertragungswegen bis zu den der Betreiber Servern Gegenstand dieses Vertrages.

  3. Der Teilnehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten, die ihm Zugriff auf die Plattform ermöglichen, verantwortlich. Er verpflichtet sich, Benutzerkennung und Paßwort so aufzubewahren, daß unbefugte Dritte keinen Zugriff auf diese Daten haben, um auf diese Weise einen Mißbrauch des Zugangs durch unbefugte Dritte auszuschließen. Als unbefugte Dritte gelten nicht solche Personen, die mit Wißen und Willen des Teilnehmers Zugang zur Plattform erhalten, insbesondere nicht Mitarbeiter des Teilnehmers, die von ihm zu einer vertragsgemäßen Nutzung hinzugezogen werden. Für den Fall, daß der Teilnehmer seinen Mitarbeitern ein Zugriffsrecht einräumt, hat er diese entsprechend zur Geheimhaltung der Zugangsdaten zu verpflichten.

4 Softwarenutzung

  1. Für die dem Teilnehmer im Rahmen dieses Vertrages zur Nutzung überlaßene Software, einschließlich Schnittstellen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Der Teilnehmer erhält ein auf die Dauer des jeweiligen Vertrages befristetes, nicht außchließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der von dem Betreiber überlaßenen Software nur für eigene interne Geschäftszwecke, ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen.

  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die von dem Betreiber überlaßene Software oder Teile derselben einschließlich Kopien, ohne zeitliche Begrenzung Dritten unzugänglich zu machen, ausgenommen Mitarbeitern, die vom Teilnehmer zu einer vertragsgemäßen Nutzung hinzugezogen werden.

  3. Nach Beendigung des jeweiligen Vertrages gilt § 4 Abs. 2

  4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Software durch Erweiterungen, Verbeßerungen oder Einschränkungen zu verändern, soweit darin keine Verringerung der vertraglichen Leistungen liegt.

5 Hardwarevoraußetzungen und Anschluß der Hardware

  1. Für die Benutzung der Plattform wird der Teilnehmer die im jeweiligen Bestellschein aufgeführten Hardware- und Softwarevoraußetzungen (Systemanforderungen) erfüllen. Werden diese Mindestvoraußetzungen nicht erfüllt, so ist die ordnungsgemäße Funktion der Software bzw. der Plattform nicht gewährleistet und es kann zu Störungen bzw. Schäden kommen.

  2. Der Betreiber ist berechtigt, die Mindestvoraußetzungen dem jeweiligen Stand der Technik anzupaßen und diese Anpaßungen dem Teilnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Dies kann zu Anpaßungsarbeiten beim Teilnehmer führen.

  3. Der Teilnehmer beschafft sich selbstständg die, für Systemanforderungen geeignete, Software und Hardware und ist für deren Funktionsfähigkeit, sowie Wartung selbst verantwortlich.

6 Softwareinstallation, Updates, Datensicherung

  1. Die durch diesen Vertrag lizenzierte Software (inklusive Updates) wird der Betreiber online bereitstellen. Sobald die Software- bzw. Update-Bereitstellung erfolgt ist, wird der Teilnehmer die Updates unverzüglich installieren, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen. Der Betreiber ist berechtigt, auch andere Softwareupdateverfahren zu wählen.

  2. Der Teilnehmer hat für die Sicherung seiner in der an das Plattform angeschloßenen Hardware gespeicherten eigenen Daten selbst Sorge zu tragen. Der Teilnehmer wird darüber hinaus geeignete Maßnahmen (z.B. Firewall, Anti-Virenprogramme) zum Schutz seiner Rechner treffen.

7 Software- und Datenprüfung, Datenbereitstellung

  1. Der Teilnehmer ist einverstanden, daß der Betreiber zu gegebenen Zeiten die bei ihm zur Nutzung der Plattform eingesetzten Bestände an Software online überprüft, um die technische Betreuung, inklusive Störungsbeseitigung zu gewährleisten.

  2. Die in den Datenbanken dargestellten Angebote werden von den teilnehmenden Reiseveranstaltern bzw. Beförderungsunternehmen übermittelt. Der Betreiber kann jedoch keinerlei Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit, für die angegebenen Reiseangebote übernehmen. Der Betreiber weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß die Leistungsbeschreibungen, durchaus von den Beschreibungen eines einzelnen Anbieters abweichen können. Der Teilnehmer verpflichtet sich daher, anhand der vom Veranstalter herausgegebenen Kataloge oder Broschüren die Angebote zu überprüfen und den Endkunden ggf. über Abweichungen zu informieren.

8 Störungsbeseitigung

  1. Installiert oder nutzt der Teilnehmer Hardware- oder Softwareprodukte auf Einzelplatz- oder Netzwerkgeräten, die mit der Plattform verbunden sind, einschließlich privater Netzwerke, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Dies gilt auch für Drittprodukte, die vor Vertragßchluß installiert worden sind.

    Gehen von solchen vorstehend genannten Produkten Störungen für die Plattform aus, so kann der Betreiber die Entfernung verlangen.

    Derartige Störungen berechtigen den Teilnehmer nicht zur Minderung der von ihm zu zahlenden Entgelte.

  2. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Systemanforderungen oder nimmt der Teilnehmer nicht zeitnah Updates vor und gehen dadurch Störungen für die Plattform aus, ist der Betreiber zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Plattform berechtigt, dem Teilnehmer für die Zeit der Störung den Zugangs zur Plattform abzuschalten.

  3. Zur Behebung von Störungen und Problemen schaltet der Betreiber dem Teilnehmer optional eine Fernwartungßoftware online auf, durch die sich der Betreiber nach Zustimmung durch den Teilnehmer auf deßen Rechner aufschalten kann. Voraußetzung für diese Aufschaltung ist, daß der Teilnehmer die Fernwartungßoftware installiert und aktiviert. Nach Aktivierung der Fernwartungßoftware durch den Teilnehmer können die Mitarbeiter des technischen Dienstes des Betreibers Einstellungen auf dem Rechner des Teilnehmers direkt sehen und vornehmen. Diese Eingaben kann der Teilnehmer während deßen auf seinem Rechner mitverfolgen. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, das Fernwartungsprogramm zu deaktivieren und somit die Aufschaltung der Mitarbeiter des technischen Dienstes des Betreibers auf seinen Rechner zu unterbrechen. Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, daß er nach Nutzung des Fernwartungsprogramms dieses wieder inaktiv schaltet.

  4. Kosten für die Beseitigung von Störungen, die nachweislich von dem Teilnehmer schuldhaft verursacht worden sind, trägt der Teilnehmer.

9 Mißbräuchliche Nutzung der Plattform

  1. Das Konzept, das Layout und die Gestaltung dürfen weder nachgeahmt, noch kopiert werden.

  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jegliche mißbräuchliche Nutzung des Vertragsgegenstandes zu unterlaßen. Eine solche mißbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn Drittsoftware zur automatischen Bearbeitung der Daten auf der Plattform, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers eingesetzt wird und die Daten an Dritte weitergegeben werden.

10 Betriebsbereitschaft

Die Plattform ist in der Regel 24 Stunden täglich betriebsbereit. Ausgenommen sind hiervon geplante Stillstandszeiten, z.B. durch Wartungsarbeiten, die nach Ankündigung im Regelfall an einem Sonntag durchgeführt werden und max. 24 Stunden betragen können.

11 Störungen der Verfügbarkeit

  1. Der Betreiber gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99% pro Jahr. Für die Bemeßung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben jedoch unberücksichtigt:

      • angemeßener Zeitraum zur Störungsbeseitigung;

      • Geplante und dem Teilnehmer mitgeteilte Stillstandszeiten der Plattform, während derer Wartungsarbeiten, Änderungen an den Datenverarbeitungs­anlagen oder deren Software vorgenommen werden;

      • Zeiten, in den die Hardware des Teilnehmers gestört ist aus Gründen, die nicht von dem Betreiber zu vertreten sind;

      • Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes oder des Datenüber­tragungsunternehmens beruhen.

  2. Dem Betreiber steht eine angemeßene Zeit zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Der Betreiber wird, sofern möglich, über die Plattform Informationen bezüglich der Art und des Umfangs der Störung mitteilen.

  3. Wird die im § 11 Abs. 1 gewährleistete Verfügbarkeit pro Jahr unterschritten, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Ermäßigung (Minderung) des Entgelts für den betreffenden Monat im Verhältnis zur tatsächlichen Verfügbarkeit. Diese Ermäßigung erfolgt in Form einer Gutschrift, die bei der folgenden Abrechnung verrechnet werden kann.

12 Störungsmeldung und Support

  1. Für Fragen, die bei der Nutzung des Vertragsgegenstandes im Falle von Störungen auftreten, steht dem Teilnehmer der Kundendienst des Betreibers von Montag bis Freitag 10.00-17.00 Uhr zentral-europäische Zeit zur Verfügung. Es steht jedoch dem Betreiber frei, diese Zeiten zu ändern.

  2. Störungen sind dem Kundendienst unverzüglich zu melden. Kosten für die Beseitigung von Störungen, die vorher nicht dem Kundendienst gemeldet worden sind, trägt der Teilnehmer.

  3. Soweit die erforderlichen Daten nicht bereits durch die Online-Überprüfung nach § 7 vorliegen, wird der Teilnehmer über Auf- und Umrüstungen der Hardware, Leistungsdaten seiner Hardware, Konfigurationsdaten, Netzwerkanbindungen sowie eingesetzter Software-Produkte, die ihm nicht von dem Betreiber zum Gebrauch überlaßen sind, auf Verlangen des Betreibers Auskunft erteilen.

  4. Der Betreiber ist berechtigt, Kundendienst-Anfragen abzulehnen, falls diese nicht die aktuelle Softwareversion betreffen oder der Teilnehmer eine Auskunft nach § 12 Abs 3 verweigert oder der Teilnehmer nicht die Mindestvoraußetzungen gemäß § 5 Abs. 1 erfüllt oder nicht gemäß § 5 Abs. 2 Anpassungen vorgenommen hat oder der Teilnehmer den Einsatz der Fernwartungßoftware gemäß § 8 Abs. 3 ablehnt.

13 Entgelte, Zusatz- und Transaktionsentgelte, Erhöhung der Entgelte

  1. Der Teilnehmer zahlt an den Betreiber für die Nutzung des Vertragsgegenstandes, inklusive der Nutzung weiterer besonderer Verfahren, gemäß der Preisliste ein Entgelt.

  2. Die Höhe des vom Teilnehmer zu zahlenden Entgeltes ist in dem/den Bestellschein(en) festgelegt. Sie richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Betreibers.

  3. Der Teilnehmer wird sich bemühen, die Anzahl der Transaktionen pro Buchung so gering wie möglich zu halten. Falls der Teilnehmer Drittsoftware zur automatischen Bearbeitung von Daten auf der Plattform einsetzt, ist der Betreiber berechtigt, nach Ablauf einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum Ersten des jeweils folgenden Quartals die Zahlung eines besonderen Transaktionsentgeltes, deßen Höhe und Konditionen sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Betreibers ergeben, zu verlangen. Derzeit wird ein solches besonderes Transaktionsentgelt erhoben, wenn der Teilnehmer in einem Kalendermonat für die Erstellung seiner Buchungen durchschnittlich 100% mehr Transaktionen pro Buchung benötigt, als die Gesamtheit der Teilnehmer der Plattform durchschnittlich im vorangegangenen Quartal.

  4. Sollte der Betreiber die Bedingungen für die Zahlung des besonderen Transaktionsentgelts abändern oder sollten andere Leistungsträger derartige Transaktionsentgelte für Buchungen einführen, so ist der Betreiber berechtigt, diese Transaktionsentgelte an den Teilnehmer weiterzuberechnen.

  5. Für den Fall, daß der Betreiber für die Nutzung des Vertragsgegenstandes zusätzliche oder verbeßerte Funktionalitäten zur Verfügung stellt, ist der Betreiber berechtigt, von dem Teilnehmer, der diese zusätzlichen oder verbeßerten Funktionalitäten nutzt, mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum Ersten des jeweils folgenden Monats die Zahlung angemeßen erhöhter Entgelte zu verlangen.

14 Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Teilnehmer zu entrichtenden Vergütungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Betreibers sind monatlich im Voraus, und zwar jeweils am ersten Werktag eines jeden Monats fällig und zu zahlen.

    Ausgenommen hiervon sind Vergütungen, die nach der Preisliste nachschüßig berechnet werden. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Betreiber die Leistung zur Verfügung stellt, für nicht vollendete Monate anteilig.

  2. Der Betreiber ist berechtigt, in einer monatlichen Gesamtrechnung alle für eine Betriebßtelle zu zahlenden Vergütungen zusammenzufaßen.

  3. Auf alle Vergütungen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich zu zahlen.

  4. Im Falle des Verzuges ist der Betreiber berechtigt, dem Teilnehmer tatsächlich entstandene Verzugszinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinßatz zu berechnen. Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Verzugßchadens offen. Im Falle des Verzugs wird für Mahnschreiben eine Mahngebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Betreiber erhoben.

15 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Seine Laufzeit beginnt mit der Vertragsunterzeichnung.

  2. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten vor dem Ablauf eines Bezugsjahres kündbar, andernfalls verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

  3. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt.

    Der Teilnehmer kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei

    • Erhöhung oder Einführung von Transaktionsentgelten durch der Betreiber;

    • Erhöhung von Nutzungsentgelten.

  4. Der Betreiber kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei

    • Nichterfüllung der Voraußetzungen für Hardware und/oder Software;

    • Einsatz von Hardware und/oder Peripheriegeräten, wenn von diesen Geräten eine Störung für die Plattform ausgeht und der Teilnehmer diese Geräte trotz Aufforderung des Betreibers nicht unverzüglich abschaltet;

    • Einsatz von Drittsoftware zur automatischen Bearbeitung der Daten der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers;

    • Mißbräuchlicher Nutzung des Systems gemäß § 9;

    • Erfolglos gebliebener Aufforderung des Betreibers zur Entfernung installierter Fremdsoftware, von der Störungen für die Plattform ausgehen;

    • Zahlungsverzug des Teilnehmers in Höhe einer Monatsrechnung, sowie bei wiederholt verspäteter oder unvollständiger Zahlung oder bei dem berechtigen Anlass zur Vermutung des Betreibers, dass der Teilnehmer ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren beantragen wird bzw. dieses gegen ihn beantragt wird;

16 Haftung

  1. Bei grober Fahrläßigkeit oder Vorsatz des Betreibers, der leitenden Angestellten, der gesetzlichen Vertreter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie bei Fehlen übernommener Garantie. Bei leichter Fahrläßigkeit seitens des Betreibers, seiner leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertreter oder eingeschalteter Erfüllungsgehilfen wird die Haftung ausgeschloßen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, noch ein Fall der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt.

  2. Die Haftung für leichte Fahrläßigkeit ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Höchstsumme für vertragstypisch vorhersehbare Schäden beträgt in diesen Fällen € 10,00 pro Schadensfall.

  3. Der Teilnehmer ist zur täglichen Sicherung der dezentral bei ihm liegenden Daten verpflichtet. Eine Haftung des Betreibers für den Verlust von diesen Daten des Teilnehmers wird beschränkt auf den Wiederherstellungsaufwand, sofern die Daten auf der Plattform rekonstruierbar sind.

  4. Meldet der Teilnehmer aufgetretene Störungen nicht unverzüglich an den Kundendienst des Betreibers, ist die Haftung des Betreibers ausgeschloßen.

  5. Die Haftung des Betreibers ist ausgeschloßen,

      • wenn der Teilnehmer die durch den Betreiber benannten Voraußetzungen für Hardware und/oder Software (vgl. § 5 Abs. 1) nicht erfüllt;

      • wenn der Teilnehmer Anpaßungen gemäß § 5 Abs. 2 nicht vornimmt;

      • wenn der Teilnehmer Softwarebereitstellungen und Updates nicht gemäß § 6 Abs. 1 installiert;

      • wenn von Hardware und/oder Peripheriegeräten des Teilnehmers und/oder von der vom Teilnehmer vorgenommenen Softwareinstallation sowie vorinstallierter Fremdsoftware und/oder privaten Netzwerken des Teilnehmers Störungen ausgehen oder Schäden auf Kompatibilitätsproblemen zwischen der Fremdsoftware und den Produkten des Betreibers beruhen. Dieser Haftungsaußchluß gilt allerdings nur, sofern Mängel in der Plattform auf derartige Maßnahmen des Teilnehmers zurückzuführen sind. Dem Teilnehmer obliegt die Beweislast, daß derartige Mängel hierauf nicht zurückzuführen sind.

      • für die Richtigkeit und Genauigkeit der über die Plattform übermittelten Daten der Anbieter; für die Verfügbarkeit der Rechner der Anbieter und die Anlieferung der zu übermittelnden Daten von diesen an die Rechner des Betreibers und die Weiterübermittlung von Daten durch den Anbieter an die Rechner Dritter;

      • für die Erfüllung der über die Plattform getätigten Vertragsabschlüße zwischen Anbieter und Vertragspartnern;

      • wenn seitens des Teilnehmers hinterlegte Daten geltendes Recht verletzen oder unzutreffend, irreführend oder beleidigend sind;

      • bei Datenverlust, wenn der Teilnehmer keine tägliche Datensicherung betrieben hat und die verlorenen Daten nicht aus der Plattform heraus rekonstruierbar sind;

      • falls Dritte sich Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen des Teilnehmers nach § 8 Abs. 5 verschafft haben.

  1. Da die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsverbindungen vom Teilnehmer zu den Servern des Betriebers kein Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist, übernimmt der Betreiber hierfür keine Haftung. Auch haftet der Betreiber nicht, wenn Dritte sich den Zugang zur Datenverarbeitungsanlage des Teilnehmers verschaffen und dort in Daten einsehen, diese verändern, ergänzen, löschen oder in sonstiger Weise bearbeiten.

  2. Der Betreiber ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, sofern die Erfüllung durch einen nicht von der Betreiber zu vertretenden Grund verzögert oder behindert wird, einschließlich höhere Gewalt, Handlungen von Feinden, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Arbeitskampf oder Streik, Behörden- oder Regierungsmaßnahmen, Unterbrechung der Stromversorgung oder der Datenfernübertragung oder Störungen des Datenübertragungsnetzes und deßen Einrichtungen.

17 Rechtsübergang

Der Teilnehmer kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betriebers an Dritte übertragen. Dies gilt auch für alle Fälle des Verkaufs oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs des Teilnehmers.

18 Gesetzesänderungen

Ändern sich Gesetze, Verordnungen oder Anordnungen für den Betrieb von computergesteuerten Angebotßystemen und wird der Betrieb der Plattforms oder die Ausgestaltung der Verträge mit den Teilnehmern dadurch betroffen, so kann der Betreiber den Eintritt in Verhandlungen verlangen, um den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupaßen, soweit die eingangs erwähnten Änderungen nicht unmittelbar gelten.

19 Verantwortlichkeit für hinterlegte Daten

  1. Werden Daten durch den Teilnehmer oder einen von ihm beauftragten Dritten hinterlegt, so ist der Teilnehmer für deren Inhalt und Richtigkeit und für ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regeln, insbesondere den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, verantwortlich.

  2. Der Teilnehmer steht für die Virenfreiheit der von ihm eingegebenen Daten ein.

  3. Der Betreiber ist berechtigt, den Zugriff auf die Plattform zu verwehren, wenn berechtigter Anlaß zu der Vermutung besteht, daß die darin enthaltenen Informationen geltendes Recht verletzen oder unzutreffend, irreführend oder beleidigend sind.

20 Gültigkeit der Dokumente

Alle auf der Plattform erstellten Dokumente, besonders Fahr- bzw. Einstiegßcheine, Rechnungen und Gutschriften sind wirksam und gültig.

21 Verschiedenes

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müßen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklausel.

  2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

  3. Änderungen dieser Vertragsbedingungen werden durch die Veröffentlichung im Hilfe-Menü und auf der Internetseite Twiton.com wirksam. Sie gelten als vereinbart, wenn der Teilnehmer nicht binnen eines Monats nach der Veröffentlichung der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen, behält sich der Betreiber ausdrücklich vor, die Vereinbarung mit dem Teilnehmer ordentlich zu kündigen.

  4. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtßtand ist Hannover, Deutschland.

 

Änderungen vorbehalten.

 

Stand 1.02.2012